Wir durften unser Auerbier auf einer einzigartigen Biermesse in China präsentieren, die ganz im Stil eines Oktoberfests gefeiert wurde – mit …
Auch in der Schlossbrauerei Au-Hallertau achtet man die Tradition. Seit mehr als 400 Jahre kümmert man sich dort um die Herstellung eines köstlichen, ehrlichen und überregional begehrten Bieres. Genauer gesagt, kümmert sich namentlich der jeweilige Braumeister darum. Der Hofbraumeister Schweiger war der erste urkundliche genannte Braumeister von Au (1590). Damals saß noch Freiherr von Thurn auf dem Platz des Schlossherren. Dieser war der vierte Nachfolger der Grafen von Moosburg, die als erste Adelige von 990 bis 1281 im Schloss Au-Hallertau herrschten.
In Bayern war man sich schon früh bewusst, wie wichtig ein anständig gebrautes Bier ist. Im Mittelalter hatte Bier den gleichen Stellenwert wie das tägliche Brot, weil es ein keimfreies und kalorienreiches Lebensmittel ist, und die Menschen gaben damals schon etwa 20 Prozent ihres Lohns für den Erwerb von Bier aus. Am 23. April 1516 erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot beim Bayerischen Landständetag in Ingolstadt mit den Worten: „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll.“
Und seit diesem Tag darf in Bayern das Bier nur aus Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hergestellt werden. 1918 übernahm dann auch die Weimarer Republik das Reinheitsgebot – wohl auch, weil Bayern seine Republikszugehörigkeit von der nationalen Gültigkeit dieser Vorschrift abhängig machte. Und so braut, schafft, lagert, prüft und bewahrt man in der Schlossbrauerei das gute Hallertauer Bier mit den nötigen Zutaten und der nötigen Zeit, wie es die früheren Schlossherren und -braumeister schon gemacht haben und die künftigen machen werden.